Sachkundige Beratung und Hilfe bei Problemen vor Ort:

Das Beratungsgespräch

Häufig kann dem Betroffenen schon durch Aufklärung und fundierte Information die Angst vor den ungebetenen Untermietern genommen werden. Vielen Bürgern ist beispielsweise nicht bekannt, dass ein Wespen- oder Hornissenvolk nur ein Jahr lebt und das bestehende Nest niemals wieder neu bezogen wird. Auch, dass es bei uns insgesamt neun verschiedene Arten sog. Sozialer Faltenwespen gibt, von denen aber nur zwei Arten dem Menschen „lästig“ werden, wissen nur die Wenigsten.

Das Ziel einer fachgerechten Beratung sollte es daher immer sein, dass ein  Wespenvolk am Standort verbleiben kann. 

Die Erfahrung aus fast zwanzig jähriger Beratertätigkeit zeigt, dass nach einer (kostenlosen) telefonischen Beratung ca. 80 % der Nester schließlich problemlos an ihrem Ursprungsort verblieben sind....

Sollte der Neststandort sehr unglücklich gewählt und Probleme quasi „vorprogrammiert“ sein, komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. 

Bei einer solchen Vor-Ort-Beratung prüfe ich zunächst, ob evtl. durch einfache Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. So lassen sich frei hängende Nester von friedfertigen Langkopfwespen (beispielsweise in Schuppen oder auf Dachböden) oft durch einen Drahtkorb absichern. Sollte das Ein- und Ausflugsloch so ungünstig gelegen sein, dass durch den herrschenden Flugverkehr eine Gefährdung besteht, so kann häufig mit einfachen Mitteln eine sogenannte „Flugumleitung“ z.B. ein Kunststoffrohr o.ä. montiert werden.

Wenn eine Störung des Nestes (nämlich nur diese löst bei den Tieren ein Verteidigungsverhalten aus) wirklich nicht verhindert werden kann, ist es möglich, eine Umquartierung oder eine Umsiedlung des gesamten Nestes vorzunehmen.

 

 

Die Umquartierung

Hornissennest in einem Vogelnistkasten, welches in einen Hornissenkasten umquartiert wurde.
Hornissennest in einem Vogelnistkasten, welches in einen Hornissenkasten umquartiert wurde.

Eine Umquartierung sollte z.B. . durchgeführt werden, wenn sich eine Hornissenkönigin einen ungünstigen Nistplatz ausgesucht hat, aber ansonsten nichts gegen den Verbleib der Tiere spricht. Bei einer Umquartierung darf der neue Neststandort allerdings höchstens 5 bis max. 10 Meter vom alten Standort entfernt sein, da die Tiere das Nest sonst oft nicht wieder finden.

 

Die Umsiedlung

Wespenumsiedlung
Umgesiedeltes Nest der Gemeinen Wespe

Bei der Umsiedlung wird das gesamte Nest des Wespen- oder Hornissenvolkes in einen Umsiedlungskasten eingebaut. Dabei werden die umherfliegenden Arbeiterinnen vorher mit einer speziellen Saugmethode abgefangen und schließlich wieder dem (in einen Hornissenkasten eingebauten) Nest samt Königin zugeführt.

Der neue Neststandort sollte mehrere Kilometer vom alten Nistplatz entfernt sein, da die Tiere sonst an den ursprünglichen Nest-Standort zurückfliegen.    

Das gleiche Nest am Tag 3 nach der Umsiedlung!
Das gleiche Nest am Tag 3 nach der Umsiedlung!

 

Trotz aller Bemühungen und sorgfältiger Abwägung der Naturschutzinteressen kann es in selten Fällen leider auch vorkommen, dass eine Abtötung des Wespenvolkes der letzte Ausweg ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Neststandort absolut unzugänglich ist und eine akute Gefährdung für Menschen besteht. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um verborgen angelegte Großnester der Gemeinen- oder der Deutschen Wespe.